1. Der Landwirt ist Bewirtschafter der angebotenen Fläche
2. Mit der Patin / dem Paten wird vereinbart, dass die genannte Blühfläche mit einer heimischen Saatgutmischung bestellt und ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und mineralischer Düngung bis zum Ablauf der Patenschaft gepflegt wird.
3. Nach Zahlungseingang erhält die Patin / der Pate das Zertifikat über die Blühpatenschaft.
4. Die Patin / der Pate darf die Blühfläche zu jeder Zeit besuchen, jedoch, um Zerstörung zu vermeiden, nicht betreten.
5. Die Patin / Der Pate erwirbt eine Patenschaft für den Anbau der Blühfläche. Sie / Er erwirbt keinen Anspruch auf die Grundstücksfläche. Die Fläche wird weder verkauft noch verpachtet. Es besteht für die Patin / den Paten kein Recht auf Nutzung oder Betreten der Fläche, um Schäden zu vermeiden.
6. Die Patin / der Pate ist sich darüber bewusst, dass es jederzeit durch unbeeinflussbare Faktoren (z.B. Hagel, Wildschäden, Trockenheit, etc.) zu einer schlechteren Entwicklung der Blühfläche kommen kann. Der Landwirt gibt sein Bestes, dem entgegenzuwirken (z.B. durch neue Einsaat). Es wird jedoch keine Haftung übernommen. Ebenso ist eine Erstattung des Patenschaftsbeitrages in diesem Fall nicht möglich.
Blühende Heimat
Familie Stegmaier . Nik Staudenrausch
Lauffener Feld 14. 74357 Bönnigheim
0172 / 3087857